1. Wird ein Schaden oder eine Fehlmenge bei der Anlieferung festgestellt, so ist dies auf den Frachtpapieren oder/und dem Scannergerät mit Grundangabe zu vermerken und vom Fahrer gegenzuzeichnen. Alternativ steht es Ihnen frei, die Annahme der Sendung zu verweigern.
Achtung! Der Vermerk "unter Vorbehalt" kommt einer reinen Quittung gleich und ist rechtlich nicht anerkannt.
2. Fotografieren Sie den Schaden
→ Ware im verpackten Zustand und das von allen Seiten der betroffenen Packstücke
→ Ware ausgepackt mit Details vom Schaden
3. Der unterschriebene Ablieferbeleg mit Schadensvermerk ist inkl. Fotos an die Firma
Teba GmbH & Co. KG
per Mail an trwBanAspdorLts3Kcch2hadLKenco@tma14VebY9a.OddekoNx oder
Fax an die Nr. 02066/2005-315
unter Angabe der Auftrags-Nummer und der beschädigten Position(en) zu senden.
4. Bitte lassen Sie die Ware unverändert und unbenutzt. Des Weiteren ist die Verpackung, bis der Sachverhalt geklärt ist, unbedingt aufzuheben.
5. Die Abwicklung des Schadens (Abholung, Ersatzlieferung, Reparatur o. Ä.) erfolgt in Abstimmung zwischen Ihnen und dem Vertriebsinnendienst der Firma Teba GmbH & Co. KG.
Ein Verlust oder/und eine Beschädigung der Ware, soweit äußerlich erkennbar ist direkt bei Anlieferung anzuzeigen. Der Vermerk muss den Verlust bzw. die Beschädigung deutlich kennzeichnen. Ein verdeckter Transportschaden (Verpackung einwandfrei, Inhalt beschädigt) ist innerhalb von 7 Tagen nach Anlieferung bei uns zu melden. Zu spät eingereichte Reklamationen, die auf einen Transportschaden zurückzuführen sind, können nicht mehr anerkannt werden.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine Unterschrift auf dem Ablieferbeleg und/oder Scanner ohne jeglichen Vermerk eines Schadens inkl. der Unterschrift des Fahrers bedeutet, dass die Ware in einwandfreien Zustand und vollständig entgegengenommen wurde.
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