Teba garantiert dem Kunden nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen sowie unter Berücksichtigung der Teba Produkteigenschaften für die textilen Behänge für Plissees und Wabenplissees im Bereich der Maßprodukte innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren ab Auslieferung (Garantiefrist), das der textile Behang frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sein wird. Die derart geltend gemachten Fehler wird Teba nach eigenem Ermessen und auf seine Kosten durch Reparatur oder Lieferung neuer textiler Behänge beheben.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf den innenliegenden Sicht- und Sonnenschutz selbst, sondern ist lediglich beschränkt auf die textilen Behänge. Ferner umfasst die Garantie nicht das Ausbleichen der Farbe auf den textilen Behängen. Bei Lieferung neuer textiler Behänge kann es zu Farbabweichungen mit eventuell nicht betroffenen Behängen kommen.
Sonstige Ansprüche des Kunden gegen Teba, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Die vertraglichen oder gesetzlichen Rechte des Kunden gegenüber dem jeweiligen Verkäufer, insbesondere der § 433 – 435, 437, 439 – 443 BGB, werden jedoch durch diese Garantien nicht berührt.
Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nur, wenn
Ansprüche aus der Garantie können unter Vorlage der Originalrechnung mit Kaufdatum gegenüber Teba innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten nach Eintritt des Garantiefalles oder bei nicht sofort erkennbaren Fehlern innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Entdeckung geltend gemacht werden.
Diese Garantie gilt in dem vorstehend genannten Umfang und unter den oben genannten Voraussetzungen (einschließlich der Vorlage des Kaufnachweises im Falle der Weiterveräußerung) für jeden späteren, in Deutschland ansässigen künftigen Eigentümer des Produktes. Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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